Die New York Times ist verklagen Forschungsunternehmen für künstliche Intelligenz OpenAI wegen Urheberrechtsverletzung verklagt.
In einer am 27. Dezember 2023 eingereichten Klage behauptet die Times, OpenAI habe Tausende ihrer Artikel ohne Erlaubnis verwendet, um ihren beliebten Chatbot ChatGPT zu trainieren. Die Times behauptet, dass diese Nutzung ihr Geschäft bedroht, indem sie den Webverkehr reduziert, der die Werbeeinnahmen und Abonnements antreibt.
Mit der Klage wird von OpenAI Schadensersatz gefordert, einschließlich der Gewinne, die durch die angebliche Rechtsverletzung erzielt wurden.
Diese Klage ist Teil einer Welle rechtlicher Anfechtungen von KI-Trainingsdatensätzen. Gruppen von Belletristik-Autoren und Komikern haben OpenAI ebenfalls verklagt, weil sie behaupten, das Unternehmen habe ihre Werke ohne Zustimmung verwendet.
Laut KI-Experten werfen diese Fälle zentrale Fragen zum Urheberrecht und zu den Auswirkungen von KI auf die Kreativbranche auf.
OpenAI argumentiert, dass seine Nutzung als "fair use" gilt und geschützt ist. Die Gerichte haben jedoch noch nicht entschieden, ob die faire Nutzung auf KI-Systeme anwendbar ist, die mit urheberrechtlich geschützten Werken entwickelt wurden.
Der Ausgang dieser Rechtsstreitigkeiten könnte die künftige Entwicklung der KI-Technologie maßgeblich beeinflussen.
Die Klage der Times ist vorerst ein Vorstoß von Medienunternehmen gegen KI-Systeme, die ihre Inhalte nutzen. Die Art und Weise, wie Gerichte Themen wie die faire Nutzung von KI definieren, könnte sich darauf auswirken, ob sich das Urheberrecht an neue Technologien anpasst. Die Fälle verdeutlichen die Spannungen zwischen den Entwicklern von KI und den von ihren Fähigkeiten bedrohten Branchen.
(“Schriftsteller protestieren gegen die Bots," Illustration von Devan Leos)
Autoren verklagen über ChatGPT
Neben der NYT-Klage wurde auch eine separate Sammelklage eingereicht eingereicht von einer Gruppe von Sachbuchautoren unter der Leitung von Julian Sancton, gegen OpenAI und Microsoft.
Nach Angaben von Reuters, NPR und Gerichtsdokumenten haben sich mindestens 10 Autoren einer Klage gegen OpenAI angeschlossen, in der sie Urheberrechtsverletzungen geltend machen.
Zu den Autoren, die OpenAI verklagen, gehören:
1. John Grisham
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2. George R. R. Martin
3. Jonathan Franzen
4. Elin Hilderbrand
5. David Baldacci
6. Jodi Picoult
7. Julian Sancton
8. Zweigstelle Taylor
9. Stacy Schiff
10. Kai Vogel
Die Autoren behaupten, dass Zehntausende von Sachbüchern ohne Erlaubnis kopiert wurden, um die großen Sprachmodelle von OpenAI zu trainieren. In ihrer Klage behaupten sie, dass dies einen "zügellosen Diebstahl" urheberrechtlich geschützter Werke darstellt, da die Autoren weder entschädigt wurden noch der Verwendung ihrer Werke zugestimmt haben. Eine Entscheidung der Gerichte steht noch aus.
Diese Klagen verdeutlichen die umfassendere rechtliche Herausforderung, der sich OpenAI hinsichtlich der Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material zum Training seiner KI-Modelle gegenübersieht. Die Ergebnisse dieser Klagen könnten erhebliche Auswirkungen auf die KI-Branche und den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum haben.
Während einige argumentieren, dass die Klagen gerechtfertigt und fair sind, argumentieren andere, dass ChatGPT einfach von den Autoren gelernt hat - neben einer Bündel von anderen Datenquellen.
Während die Befürworter der Kläger behaupten, ChatGPT profitiere von den Werken der Autoren, sagen die Befürworter von ChatGPT, dass das Wissen über das maschinelle Lernen und die Nutzung dieses Wissens für die Erledigung von Aufgaben nichts anderes sei als eine Person, die das Schreiben lernt, indem sie Bücher oder Artikel anderer Leute liest und sich davon inspirieren lässt; und dann das Wissen umsetzt.
Dies sind nicht die einzigen Kontroversen im Zusammenhang mit KI. Auf der anderen Seite wird behauptet, dass "KI-Detektoren" Studenten fälschlicherweise der Nutzung von AI zu beschuldigen.
Sind AI Schöpfungen urheberrechtsfähig?
Nicht in den USA - ausschließlich von KI produzierte Inhalte sind vom Urheberrecht ausgenommen.
Das US-Urheberrechtsamt ist zwar offen für die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von KI-generierten Werken, doch hängt dies vom Grad der menschlichen Kreativität ab, die in dem Werk steckt. Wenn eine Person KI-generierte Inhalte kreativ manipuliert, könnten diese urheberrechtlich geschützt werden.
Das derzeitige regulatorische Umfeld für KI ist noch weitgehend undefiniert und unentwickelt. Mit den bevorstehenden Wahlen könnten sich die Dinge drastisch ändern - oder auch gleich bleiben.
Das wird sich erst mit der Zeit zeigen...
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